Die Miete für die eigene Wohnung muss bei fehlender anderweitiger Vereinbarung bis zum dritten Werktag eines jeden Monats überwiesen werden. Dabei kommt es auf den Tag an, an dem die Überweisung der Miete getätigt wird , d.h. der Geldbetrag muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben sein.
Oftmals kommt das Gehalt am Monatsanfang. Gleichzeitig muss zu diesem Zeitpunkt mangels anderweitiger Vereinbarung auch die Miete für die Wohnung gezahlt werden. Dadurch kann bereits zu Monatsbeginn ein großes finanzielles Loch auf dem Konto entstehen. Allerdings ist zu beachten, dass die Miete für die Wohnung erst am dritten Werktag des Monats gezahlt werden muss, d.h. es genügt, wenn die Miete am dritten Werktag des Monats an den Vermieter überwiesen wird. Sie muss nicht am dritten Werktag bereits auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein! Daher kann man die Gehaltszahlung in vielen Fällen abwarten und erst im Anschluss die Miete überweisen. Man muss also nicht schon Ende des Monats die Miete für den kommenden Monat überweisen, um rechtzeitig zu zahlen.
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