Seit 2008 existiert sie: die UG – oder genau genommen: die „UG (haftungsbeschränkt)“. UG steht dabei als Abkürzung für Unternehmergesellschaft. Doch was steckt hinter dieser?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist die Sonderform einer GmbH, indem sie bereits mit einem Mindeststammkapital von einem Euro gegründet werden kann (Die GmbH muss mindestens ein Stammkapital von 25.000,- EUR haben). Im Übrigen ist die UG (haftungsbeschränkt) eine GmbH mit vereinzelten Eigenheiten.
Die UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden wollen wir sie der Lesbarkeit halber „UG“ nennen, ist eine Kapitalgesellschaft, die eine besondere Form der bekannten GmbH ist. Ihre Existenz erklärt sich daraus, dass das Stammkapital der GmbH mindestens 25.000,- EUR betragen muss. Das bedeutet: Wer eine GmbH gründen möchte, muss mindestens 25.000,- EUR zur Verfügung haben, was Gründer abschrecken kann. Zugleich existieren und existierten außerhalb Deutschlands Rechtsformen, wie beispielsweise die britische Limited (kurz: Ltd.), die bereits mit einem deutlich geringeren Mindeststammkapital gegründet werden können und konnten (bei der Limited beträgt dieses beispielsweise einen Pfund ).
Dies bewegte den deutschen Gesetzgeber dazu, im Jahre 2008 die UG ins Leben zu rufen. Sie ist vereinfacht gesagt eine GmbH, welche (neben weiterer Eigenheiten) bereits ab einem Mindeststammkapital von einem Euro gegründet werden kann. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum die UG oft als „kleine GmbH“ getauft wird.
Aufgrund des geringeren Mindeststammkapitals muss die UG auch einen anderen Rechtsformzusatz tragen, namentlich „UG (haftungsbeschränkt)“. Dies ist erforderlich, um dem Rechtsverkehr zu zeigen, dass das Stammkapital der Gesellschaft (in aller Regel) weniger als 25.000,- EUR beträgt. So erkennen die Geschäftspartner, dass die Gesellschaft eine geringere Sicherheit bietet und können somit selbst entscheiden, ob sie das Risiko eingehen, „nur“ mit einer UG zu kontrahieren, d.h. Geschäftsbeziehungen einzugehen. Denn dies ist schließlich einer der wesentlichsten Aspekte der Rechtsform: Sie soll den Vertragspartnern zeigen, mit welcher Solvenz der Gesellschaft sie rechnen können und müssen. Umgekehrt kann dies dafür sprechen, eine GmbH statt einer UG zu gründen, um die eigene Vertrauenswürdigkeit zu stärken.
Überdies weist die UG weitere Besonderheiten auf, die im Detail recht kompliziert sind. Insbesondere – und sehr vereinfacht gesprochen (!) – muss die UG ein Viertel ihres Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage bilden und damit ihr Stammkapital erhöhen (Wie gesagt, dies ist stark vereinfachend. Genaueres können Sie in § 5a II GmbHG nachlesen.). Wenn und sobald die UG ihr Stammkapital auf 25.000,- EUR erhöht hat, verliert sie alle Besonderheiten der UG und wird damit faktisch zur „vollwertigen“ GmbH. Gleichwohl kann sie noch als UG firmieren. Noch Fragen?
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